Am Mittwoch, 17. April fand eine Morning Glory zum Thema Steuern in der Werkstätte Wattens statt. Christoph Bödl, Steuerberater bei Deloitte, hat in der Morning Session über seine Erfahrungen aus der Praxis gesprochen, den Teilnehmern Input zum Thema gegeben und auf die gängigsten Stolpersteine hingewiesen. Im Interview gibt er uns nochmal einen kurze Zusammenfassung zu den wichtigsten Punkten.

Die Rechtsformwahl hat maßgeblichen Einfluss auf die steuerliche Belastung des Unternehmens. Worauf gilt es bei der Rechtsformwahl in Bezug auf Steuern zu achten?

Relevante Steuern und Gebühren müssen identifiziert werden und hinsichtlich ihres Zeitpunktes verglichen werden (Belastung im Zeitpunkt der Gründung, laufende Besteuerung und im Falle eines möglichen Exit). Weiters gibt es Themenstellungen abzuwägen wie zum Beispiel Verlustverwertungsmöglichkeiten, Begünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Entnahme-/Ausschüttung von Gewinnen und die steuerlichen Konsequenzen auf persönlicher Ebene bei den empfangenden Unternehmern/Gesellschaftern.

Umsatzsteuer. Was sind die Unterschiede zwischen der Kleinunternehmerregelung und der Regelbesteuerung & welche Do’s & Dont’s würdest du hierzu nennen?

Unternehmer mit Jahresumsatz < EUR 30.000 sind als sogenannte „Kleinunternehmer“ von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen also Ihre Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellen, dürfen aber dafür auch keine Vorsteuer vom Finanzamt rückfordern. Es besteht die Möglichkeit freiwillig zur normalen „Regelbesteuerung“ zu optieren, auch wenn die Umsätze < EUR 30.000 betragen. Möchte man freiwillig optieren um in den Genuss eines Vorsteuerabzuges zu kommen oder steigen die Umsätze in Richtung der EUR 30.000 Grenze, dann ist der Zeitpunkt genau zu planen, da mit der Regelbesteuerung zusätzliche Verpflichtungen wie besondere Rechnungsmerkmale auf den Ausgangsrechnungen, Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen so wie in der Regel auch eine Preiserhöhung für private Endkunden damit verbunden ist. Tunlichst vermeiden sollte man jedenfalls, dass man erst nachträglich feststellt, dass im abgelaufenen Jahr die Umsatzgrenze überschritten wurde.

Was sind deiner Meinung nach die drei wichtigsten Steuer-Hacks für Startups und Gründer?

1) Selbst in Zeiten wo eine ein-Mann Gmbh mittels Online-Portal recht schnell und einfach gegründet werden kann, sollte vor Gründung unbedingt eine genaue Beratung zur Wahl der richtigen Rechtsform eingeholt werden. Die falsche Rechtsform kann nicht nur zu unnötig hohen Steuerbelastungen sondern besonders auch zu hohen nachfolgenden Verwaltungskosten führen.

2) Die laufende finanzielle Planung sollte nicht vernachlässigt werden. Nur wer am Laufenden ist, kann rechtzeitig entsprechende Handlungen setzen und steuerlich gestalten. Geldgeber und Investoren erwarten sich ebenfalls professionellen Umgang mit dieser Thematik. Die eigenen Geschäfts-Zahlen sollten einen nicht nach Jahresende überraschen.

3) Ergeben sich neue Geschäftsfelder oder Absatzmärkte, empfiehlt es sich jedenfalls vorab seinen Steuerberater zu konsultieren und mögliche steuerliche Konsequenzen zu besprechen. Besonders falsche Steuerausweise auf Ausgangs- und Eingangsrechnungen oder fehlende formelle Erfordernisse bei Auslandslieferungen können im Prüfungsfall schnell zur Kostenfalle werden, welche sich oft im Nachhinein nicht mehr sanieren lassen.
Ein Vorab-Check und Kontrolle dieser Prozesse kann dem vorbeugen.

Welche steuerlichen Themenstellungen gibt es in Bezug auf Firmen-PKWs zu bedenken?

Zuerst stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, welche in der Regel ab >50% betrieblicher Nutzung verpflichtend ist und darunter bis auf Ausnahmefälle nicht möglich ist. Bei gemischter Nutzung betrieblich/privat sind die Kosten entsprechend aufzuteilen und das Nutzungsverhältnis muss durch genaue Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) nachgewiesen werden können. Ein Vorsteuerabzug ist grundsätzlich bei PKWs (außer sogenannten „Fiskal-LKWs) nicht möglich. Dürfen Mitarbeiter das Firmenauto auch privat nutzen, löst das in der Regel einen steuerpflichtigen Sachbezug aus, der beim Mitarbeiter zu höheren Lohnnebenkosten führt. Auch bei teureren Autos mit Anschaffungskosten über EUR 40.000 können Kosten für das KFZ nicht mehr vollständig steuerlich geltend gemacht werden.

Über Mag. Christoph Bödl

Christoph Bödl ist Steuerberater, Senior Manager/Prokurist bei Deloitte Tirol und an den Standorten Innsbruck und Imst tätig. Seine Beratungs-Schwerpunkte liegen in der umfassenden KMU-Beratung in vielfältigsten Branchen sowie der Betreuung von Startups und technologie-affinen Unternehmen.

Deloitte. | Mag. Christoph Bödl | Steuerberater | [email protected] | 0043 5412 6445035

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